Instrumentalpraktische Kurse (IPK)
Instrumentalpraktische Kurse werden von Studierenden für Studierende angeboten.
Ausleihe von Instrumenten
Die Instrumente können von der Hochschule ausgeliehen werden. Bei der Rückgabe muss eine Bescheinigung vorgelegt werden, dass das geliehene Instrument unbeschädigt ist. Diese Unterschrift kann von einer:einem Professor:in oder einer:einem Lehrbeauftragen, der:die das jeweilige Instrument unterrichtet, sein.1
Letzte Überarbeitung: 6.10.2024
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Vgl. Protokoll Vollversammlung Lehramt Musik vom 23.10.2023 ↩