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Arten von Prüfungen und Leistungsnachweisen

Studienbegleitende Prüfungen (SBP)

Studienbegleitende Prüfungen (SBP) werden nicht im Prüfungsamt angemeldet. Sie finden lehrveranstaltungsbegleitend statt und werden mit den jeweiligen Dozent:innen abgesprochen.

In Seminaren handelt es sich in der Regel um Referate mit schriftlicher Ausarbeitung und/oder Hausarbeiten, in Workshops Gruppenmusizieren bzw. Methodik der Probenleitung z. B. um die Konzeption oder Durchführung einer Probenarbeit, um eine schriftliche Reflexion etc. Die Dozent:innen melden das Prüfungsergebnis sowie die erworbenen Leistungspunkte direkt an das Prüfungsamt.

In Lehrveranstaltungen mit studienbegleitenden Prüfungen muss die jeweilige Prüfung absolviert werden, sobald die ersten vier Termine der Lehrveranstaltung vom Studierenden besucht wurden. Eine Abmeldung von der Lehrveranstaltung ist dann nicht mehr möglich (Ausnahme: persönliche Härten, etwa nachgewiesene Erkrankung).

Benotung

Nicht jede studienbegleitende Prüfung wird benotet. Informationen dazu finden sich in den Modulbeschreibungen.

Kommisionsprüfungen (P)

Zu den Prüfungen vor einer Kommission müssen Sie sich selbst mit dem dafür vorgesehenen Formular. anmelden, die Fristen hierzu sind der 10.10. bzw 15.4.. Sie können innerhalb einer festgesetzten Frist von der Prüfung zurücktreten bzw. diese verschieben. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt. Das Prüfungsergebnis wird protokolliert und von dem*der Kommissionsvorsitzenden direkt an das Prüfungsamt gemeldet.

Testat (T)

Ein Testat bescheinigt den erfolgreichen Abschluss einer Lehrveranstaltung (ohne Note). Die jeweiligen Anforderungen für eine konkrete Lehrveranstaltungen legen die zuständigen Lehrkräfte fest.

Wissenschaftliche Referate/Hausarbeiten im Fach Musikpädagogik

Bitte beachten

Die folgenden Informationen gelten nur für musikpädagogische Seminare bei Prof. Dr. Benz oder Dr. Dorn

Sofern nicht anders kommuniziert, können in musikpädagogischen Seminaren entweder Referate mit einer anschließenden schriftlichen Ausarbeitung oder eine Hausarbeit geschrieben werden.

  • Referat mit Ausarbeitung:
    Es wird in der Sitzung ein Referat zu einem vorher festgelegten Thema gehalten. Die anschließende Ausarbeitung fasst das Referat zusammen und bezieht eventuelle Erkenntnisse durch Diskussionen/Fragen/Rückmeldungen im Seminar mit ein. Der Umfang der Ausarbeitung beträgt ca. 8 Inhaltsseiten.

  • Schriftliche Hausarbeit:
    Es wird eine Hausarbeit zu einem vorher festgelegten Thema verfasst. Der Umfang soll ca. 15 Inhaltsseiten betragen.

Fristen bei Referaten und Hausarbeiten im Fach Musikpädagogik

Die Fristen sind in dem PDF Fristen bei Referaten und Hausarbeiten im Fach Musikpädagogik zusammengefasst.
Die Regelungen gelten für ab dem HS 23/24 belegte Seminare bei Frau Prof. Dr. Benz oder Herrn Dr. Dorn.
Ausnahme: Der letzte Punkt (Mindestkorrekturzeit) gilt für alle bei Frau Prof. Dr. Benz oder Hern Dr. Dorn vorgelegten Arbeiten, auch wenn die Seminare vor dem HS 23/24 belegt wurden.

Generelle Hinweise zu wissenschaftlichen Arbeiten in der Musikpädagogik

Das PDF Hinweise zum wissenschaftlichen Arbeiten in der Musikpädagogik beinhaltet weitergehende Informationen zu Arbeiten in der Musikpädagogik.

Letzte Überarbeitung: 6.10.2024