Künstlerisch-integrative Bachelorarbeit („KiBa“)
Inhalte
Bei der Bachelorarbeit handelt es sich um eine künstlerisch-integrative Prüfung, bei welcher zwei Studienfächer aus dem Curriculum des Studiengangs zu einem integrativen Projekt verbunden werden. Mindestens eines der beiden Fächer muss aus dem künstlerischen Bereich stammen. Weitere Fächer aus dem Wahlbereich der Musikhochschule können genutzt werden. Die Verbindung mit einem wissenschaftlichen Fach an der Universität ist nicht zulässig. Die beiden Fächer sollen so aufeinander bezogen werden, dass ihre spezifische Verknüpfung einen Mehrwert ergibt, der ohne die Fächerverbindung nicht erreicht werden könnte. Es geht also um eine enge Verzahnung der beiden Fächer, nicht um ein unverbundenes Nebeneinander.
Beispiele für künstlerisch-integrative Projekte
- Fächerverbindung Arrangieren bzw. Schulpraktisches Klavierspiel + Ensembleleitung:
Probe oder Aufführung eines selbst erstellten Arrangements bzw. einer Komposition für ein spezielles Ensemble, z. B. für Kinder-, Jugend- oder Seniorenchor, Band, Streichquartett etc. - Fächerverbindung Arrangieren + Musikwissenschaft oder Musiktheorie:
Erstellung eines Arrangements auf Basis einer musikwissenschaftlichen Auseinandersetzung mit einem Thema oder einer musiktheoretischen Analyse - Fächerverbindung Arrangieren + Musikpädagogik:
Bearbeitung einer musikalischen Vorlage in unterschiedlichen Stilen für das Musizieren mit Schulklassen und/oder AGs - Fächerverbindung Instrument oder Gesang + Musikwissenschaft bzw. Musiktheorie:
Lecture Recital, z. B. mit Erstellung eines Programmheftes - Fächerverbindung Instrument oder Gesang + Künstlerische Medienpraxis:
Erstellung und Präsentation eines musikalischen Hörbuchs - Fächerverbindung Szenisches Spiel + Künstlerische Medienpraxis:
Musikalische Performance/Musical
Rahmenbedingungen
Die Bachelorarbeit wird in der Regel im 8. Semester absolviert.
Anmeldung
Die Anmeldung der Bachelorarbeit erfolgt im Rahmen der allgemeinen Prüfungsanmeldung (Frist beachten, liegt am Anfang des Semesters) und zusätzlich mit einem Anmeldeformular, das einen Titelvorschlag, die zu verbindenden Fächer und die Einverständniserklärung einer den künstlerischen Teil betreuenden Lehrkraft der Hochschule sowie der Studiengangsleitung enthält. Für die Betreuung der Bachelorarbeit stehen ausschließlich hauptamtliche Lehrkräfte der Musikhochschule zur Verfügung. Die Grundidee sollte vorab mit der Studiengangsleitung abgestimmt werden.
Prüfungszeiträume
Es darf auch eine Lehrkraft auf dem KiBa-Anmeldeformular unterschreiben, die nicht das künstlerische, sondern das andere Fach betreut, falls die künstlerische Lehrkraft die Unterschrift innerhalb der Anmeldefrist nicht leisten kann.1
Für die Bearbeitung des Themas stehen drei Monate zur Verfügung.
Konzept (=Prüfungsprogramm)
Als genehmigungspflichtiges Prüfungsprogramm dient ein kurzes schriftliches Konzept (Umfang ca. eine DIN A4-Seite). Auf diesem Konzeptpapier muss der endgültige Titel der Bachelorarbeit, der auf dem Bachelorzeugnis erscheinen wird, aufgeführt sein.
Das Konzept soll eine kurze inhaltliche Beschreibung des Projekts enthalten und deutlich machen, inwiefern die beiden Fächer im Projekt aufeinander bezogen sind. Zudem sollte der grobe Ablauf der Präsentation skizziert werden.
Konzept muss nicht ausgedruckt werden
Das Konzept muss für die Kommission nicht ausgedruckt zur Prüfung mitgebracht werden.
Prüfung
Die Prüfung dauert etwa 40 Minuten und besteht aus einer Präsentation (ca. 25 Minuten / max. 30 Minuten) und einem Kolloquium mit der Kommission (ca. 15 Minuten).
Die Präsentation kann live oder medial erfolgen. Auch eine Probe mit einem Ensemble kann präsentiert werden. Eine Dokumentation, deren Art bzw. Form freigestellt ist, muss enthalten sein. Dabei kann es sich z. B. um eine schriftliche Ausarbeitung, eine mediale Aufbereitung (z. B. Film) oder um eine Notenvorlage bei Kompositionen bzw. Arrangements halten. Es können auch externe Musiker:innen bzw. Beteiligte in der Präsentation mit einbezogen werden.
Partituren/sonstiges erstelltes Material
Sollten Sie im Rahmen ihrer Arbeit ein schriftliches Produkt (z. B. eine Partitur) erstellt haben, so senden Sie dieses bitte vorab digital an die beteiligten Prüfer:innen. Sie müssen dann keine ausgedruckten Exemplare mitbringen.
Das Kolloquium bezieht sich direkt auf die Präsentation und schließt einerseits Fragen zur Selbstreflexion (z. B.: Was war gelungen; was würden Sie ggf. anders machen?), andererseits Transferfragen (z. B.: Wie könnte man das Projekt auf eine andere Altersgruppe übertragen?) ein. Es wird Reflexionsfähigkeit im Hinblick auf das Projekt insgesamt erwartet (z. B. Inwiefern hat das vorgestellte Projekt Modellcharakter und lässt sich auf weitere Projekte anwenden?).
Vor allem soll der durch die Integration der Fächer entstandene Mehrwert reflektiert werden.
Das Grundlagen- und Überblickswissen wird in das Kolloquium integriert und bezieht sich auf die in der Präsentation verbundenen Fächer bzw. die inhaltlichen Schwerpunkte.
Die Gewichtung der einzelnen Teile erfolgt projektabhängig. Die beiden Fächer werden nicht separat benotet, sondern es wird eine Gesamtnote erteilt.
Eventuell beteiligte externe Personen dürfen in diesem Prüfungsteil nicht anwesend sein.
Relevanz für die Schulpraxis
Die Prüfung muss nicht zwingend einen musikpädagogischen/fachdidaktischen Anteil haben. Fragen zur Relevanz für die Schulpraxis können allerdings von dem:der Prüfungsvorsitzenden gestellt werden.
Bewertungskriterien
Bei der Notenbildung werden folgende Bewertungskriterien berücksichtigt:
- Stimmigkeit der Integration: keine additive Aneinanderreihung der Fächer, sondern sinnvolle Fächerverbindung
- Qualität der Präsentation
- Fachlichkeit und theoretische Fundierung bei Verbindungen mit den Fächern Musikwissenschaft, Musikpädagogik, Musiktheorie
- Eigenständigkeit der Projekterstellung
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt über das dazugehörige Formular, welches fristgerecht im Studienbüro eingehen muss.
Letzte Überarbeitung: 16.5.2025
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Vgl. Protokoll Vollversammlung Lehramt Musik an Gymnasien vom 23.10.2023 ↩